Datenschutz – Cashout Wetten Hub

Zuletzt aktualisiert: Lesezeit: 3 Min.

Cashout Wetten Hub liefert Erklärungen zu Wettanbietern mit Cashout und verarbeitet dafür bloß jene personenbezogenen Daten, die ein Informationsangebot im Betrieb braucht. Rechtsgrundlagen sind die Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO) und das österreichische Datenschutzgesetz (DSG).

Verantwortlicher

Als Verantwortlicher im Sinn des Art. 4 Z 7 DSGVO gilt der Betreiber von Cashout Wetten Hub. Seine Firma, Anschrift und E-Mail-Adresse stehen im Impressum auf cashoutwettenat.com; dorthin sind auch alle Fragen zum Datenschutz zu richten.

Verarbeitete Daten

Der Webserver führt bei jedem Aufruf ein Protokoll: IP-Adresse, Zeitpunkt, angeforderte Adresse, Datenvolumen, Herkunftsseite und Browsertyp. Das Protokoll sichert den Betrieb und hilft bei der Abwehr von Angriffen, spätestens nach 90 Tagen werden die Einträge gelöscht oder gekürzt. Wer eine E-Mail oder ein Formular schickt, gibt zusätzlich Name, Adresse und Nachricht preis, die nur zur Antwort dienen. Wettkonten, Einzahlungen und Ausweisdaten kennt Cashout Wetten Hub nicht.

Rechtsgrundlagen

Für die Protokolldaten gilt das berechtigte Interesse an einem sicheren, stabilen Betrieb (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Anfragen werden auf derselben Grundlage beantwortet, bei vertragsbezogenen Anfragen nach lit. b. Nicht erforderliche Cookies und die Reichweitenmessung brauchen eine Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zusammen mit § 165 Abs. 3 TKG 2021), die jederzeit für die Zukunft widerrufbar bleibt.

Empfänger und Übermittlung

Ein Verkauf personenbezogener Daten findet nicht statt. Empfänger sind Auftragsverarbeiter für Hosting, Auslieferung und E-Mail, die nach Art. 28 DSGVO vertraglich gebunden sind, sowie Behörden bei gesetzlicher Pflicht. Eine Weitergabe in Staaten außerhalb des EWR geschieht nur mit Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission oder mit geeigneten Garantien gemäß Art. 44 ff. DSGVO, beispielsweise Standardvertragsklauseln.

Dauer der Speicherung

Nach höchstens 90 Tagen verschwinden Protokolldaten, Anfragen nach Abschluss der Bearbeitung, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht greift. Daten aus einer Einwilligung werden gelöscht, wenn diese widerrufen wird oder der Zweck wegfällt.

Rechte

Zu den Rechten zählen Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch (Art. 15 bis 21 DSGVO). Anträge werden kostenlos binnen eines Monats beantwortet; bei Komplexität oder hoher Anfragenzahl erlaubt Art. 12 Abs. 3 DSGVO eine Fristverlängerung um zwei Monate. Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall und Profiling werden nicht eingesetzt.

Beschwerderecht

Wer eine Verarbeitung für unzulässig hält, kann nach Art. 77 DSGVO bei der österreichischen Datenschutzbehörde (DSB) in Wien Beschwerde erheben.

Stand: 31 October 2026.